Schwellenwert 100 unterschritten (Freistellung)
Ich bin Vertrauensperson im öffentlichen Dienst und hatte zum Zeitpunkt meiner Freistellung ca. 110 zu betreuende Beschäftigte. Aufgrund hoher Altersstruktur bzw. Abwanderung sind es nun keine 90 Personen mehr. Es hat zwar bisher niemand meine Freistellung in Frage gestellt, jedoch frage ich mich, wie die rechtliche Situation ist. Dem Personalrat wurde bereits eine komplette Freistellung entzogen wegen Unterschreitung der vorherigen Belegschaftsstärke, was laut PR-Vorsitzendem zwar unschön, aber rechtens war. Heißt nicht, dass es beim Schwerbehindertenrecht auch so ist. Kennt jemand dazu eine Rechtsprechung oder einen Kommentar?