Schwellenwert 100 unterschritten (Freistellung)

Cebulon, Thursday, 10.10.2024, 17:25 (vor 392 Tagen) @ snoopy

§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX lautet:
„Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig.“

Es geht also darum, ob „in der Regel“ der Schwellenwert 100 unterschritten wird oder nur vorübergehend. Wenn dauerhaft, sind Verhandlungen angesagt nach Halbsatz 2 („weitergehende Vereinbarungen sind zulässig“), falls der Arbeitgeber das Thema SBV-Vollfreistellung aufgreifen sollte.

Gruß,
Cebulon


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