Urteil gegen Inklusionsbeauftragten (Allgemeines)
Ich weiß, die letzte Antwort ist 2 Jahre her aber ich versuche es trotzdem.
Ich war kurz davor den Inklusionsbeauftragten bei der AfA anzuzeigen (mit Anwalt). Der Inklusionsbeauftragte hat im Unternehmen nachgefragt ob wir eine Versicherung haben, die das übernimmt. Meines Wissens darf das der AG nicht übernehmen oder? Ich habe mal im Netz nachgelesen. Bei z.B. einem Geschwindigkeitsverstoß, kann der AG das Bussgeld von 50 Euro übernehmen. Dieser Betrag muss dann allerdings versteuert werden. Ich kann mir aber das bei so einem Fall, wenn ein Inklusionsbeauftragter eine Ordnungswidrigkeit begeht, nicht vorstellen, dass das eine Versicherung zahlt. Hat hier jemand Erfahrung oder Kenntnisse?