Urteil gegen Inklusionsbeauftragten (Allgemeines)
Hallo Moonwalker,
das nennt sich dann Strafvereitelung und wäre ein Fall für § 258 StGB - die genannten Ausnahmen beachten.
Mit Suche (rechts oben) nach Strafvereitelung werden meine älteren Beiträge dazu gefunden:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29402
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25448
Der alte Hinweis ist weiter aktuell (Es sei aktuell z.B. auf das Vorgehen von Tesla gegenüber BR-Mitglieder hingewiesen)
Wer so den Mund spitzt, der muss auch bereit sein zu pfeifen.
Es ist ein Weg der "Territion".
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Gruß
Wolfgang