Urteil gegen Inklusionsbeauftragten (Allgemeines)

WoBi, Friday, 18.10.2024, 22:14 (vor 732 Tagen) @ Moonwalker

Hallo Moonwalker,

das nennt sich dann Strafvereitelung und wäre ein Fall für § 258 StGB - die genannten Ausnahmen beachten.

Mit Suche (rechts oben) nach Strafvereitelung werden meine älteren Beiträge dazu gefunden:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29402
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25448

Der alte Hinweis ist weiter aktuell (Es sei aktuell z.B. auf das Vorgehen von Tesla gegenüber BR-Mitglieder hingewiesen)
Wer so den Mund spitzt, der muss auch bereit sein zu pfeifen.
Es ist ein Weg der "Territion".

--
Gruß
Wolfgang


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