Gesamt BTR, aber keine Gesamt SBV (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo,
es gibt also auch zwei Standort-SBVen?
Falls ja, gibt es in der Tat ohne Wahl keine GSBV
Nur die GSBV darf die Rechte des § 180 SGB IX wahrnehmen.Eine Teilnahme einer örtlichen SBV muss der GBR nicht zulassen - wegen der Nichtöffentlichkeit auch einer GBR-Sitzung wäre eine Duldung der Teilnahme sogar ein Pflichtverstoss des GBR.
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&Tschüß
Wolfgang