Gesamt BR, aber keine Gesamt SBV (Gesamt-Konzern-SBV)
Nach der letzten SBV-Wahl hatte die neue SBV keine Gesamt-SBV gewählt.
Hallo Silvi,
bei genau zwei örtlichen SBVen im Unternehmen ist nicht zu wählen, sondern nach § 22 Abs. 2 SchwbVWO zu verfahren und die GSBV zu „bestimmen“. Das kann binnen weniger Minuten erfolgen und mit einer kurzen Niederschrift, welche beide unterschreiben. In dieser Niederschrift ist festzustellen, wer zur Gesamt-VP und wer zur Stellvertretung bestimmt wurde. Dieses kann jederzeit geschehen, also bspw. noch diese Woche:
§ 22 Abs. 2 SchwbVWO
(2) Bei nur zwei Wahlberechtigten bestimmen diese im beiderseitigen Einvernehmen abweichend von Absatz 1 die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Los.
Danach wird die Niederschrift dem Arbeitgeber und Gesamt-BR zugeleitet und in beiden Betrieben zwei Wochen ausgehängt analog § 15 SchwbVWO entspr.
Gruß,
Cebulon