Ich habe das Wahlausschreiben (Wahlen)
» Es handelt sich um ca 500 Filialen die benachrichtig werden müssen.
An alle Stellen, bei denen das falsche Wahlausschreiben (Wa) ausliegt, muss auch die Berichtigung ausgelegt werden.
Formulierungshilfe:
- Wa vom >>>> abnehmen
- Neues Wa (Berichtigung) aufhängen
» Soll ich auf einer gesonderten Info auf den Fehler aufmerksam machen und
» das Wahlasschreiben für ungültig erklären>
Kann nicht schaden. Vor allem die Betroffenen (die sich auf das falsche Wa berufen haben) sind zu verständigen.
» Reicht es wenn ich einfach ein neues Wahlasschreiben rausschicke>
Siehe oben.
Lieber Uwe,
ich bin kein Rechtsanwalt. Darum kann es nicht schaden, wenn du sicherheitshalber deine Gewerkschaft kontaktierst und dir die Vorgehensweise bestätigen lässt.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter