Ich habe das Wahlausschreiben (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 24.09.2006, 19:23 (vor 6444 Tagen) @ Uwekuse

...habe noch folgenden Text gefunden:

Vermeidung von Anfechtungsverfahren durch den Wahlvorstand selbst
Oft kommt es gar nicht zu Anfechtungsverfahren, da Fehler im Vorfeld bereinigt werden – zumeist durch den Wahlvorstand selbst. Der Wahlvorstand hat die Möglichkeit, Fehler zu bereinigen: „grundsätzlich sind alle Wahlfehler reparabel“.
Ziel der Berichtigung durch den Wahlvorstand muss es sein, den Einfluss von Wahlfehlern auf die Wahl zu verhindern, die Wahl also „anfechtungsfest“ zu machen. Etliche Fehler können korrigiert werden, ohne daß es zu einer zeitlichen Verzögerung der Wahl kommt, andere Fehler sind nur so zu korrigieren, indem auf einen früheren Schritt des Wahlverfahren zurückgegangen wird.
Ohne Einwirkung auf den Zeitablauf der Wahl bleiben z.B. Berichtigungen der Wählerliste, sofern die Vorschlagslisten (noch) nicht beeinflusst werden. Der Zeitablauf wird beeinträchtigt, wenn z.B. Fehler im Wahlausschreiben nur so berichtigt werden können, daß ein neues Wahlausschreiben (mit entsprechend neu laufenden Fristen) notwendig ist.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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