Diskriminierung bei Teilzeitarbeit - Zuschlag / Zeitgutschrift (Allgemeines)

WoBi, Friday, 06.12.2024, 13:20 (vor 373 Tagen)

Hallo,

das Thema Mehrarbeit und Befreiung von Mehrarbeit bei Teilzeitarbeit, was für Menschen mit einer Schwerbehinderung ggf. auch aus behinderungsbedingten Gründen erforderlich ist, könnte durch das aktuelle BAG-Urteil neu betrachtet werden.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Dezember 2024 – 8 AZR 370/20 –
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2019 – 5 Sa 436/19 –

Hinweis: Der Achte Senat hat am heutigen Tag auch die weitgehend parallel gelagerte Rechtssache – 8 AZR 372/20 – entschieden und der dortigen Klägerin ebenfalls die verlangte Zeitgutschrift und eine Entschädigung iHv. 250,00 Euro zugesprochen.

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/8-azr-370-20/

Vorabanfrage an EuGH
https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2022/03/8-AZR-370-20--A.pdf

Nachlesbares Urteil steht noch aus, würde erst gestern verkündet.

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Gruß
Wolfgang


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