Diskriminierung bei Teilzeitarbeit - Zuschlag / Zeitgutschrift (Allgemeines)
Hallo Cebulon,
das wird in der Pressemeldung deutlich ausgedrückt mit:
"Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG), wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.
Fehlen solche sachlichen Gründe, liegt regelmäßig zugleich eine gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 7 Abs. 1 AGG) verstoßende mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind."
In § 1 AGG ist neben Geschlecht auch Behinderung aufgeführt.
Es sollten behinderte Teilzeitbeschäftigte, für die innerhalb der tariflichen Ausschlussfristen angeordnete Stunden außerhalb der persönlichen Arbeitszeit tarifliche Zuschläge gelten machen?
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Gruß
Wolfgang