Ausschreibungspflicht des AG (Allgemeines)

martine 282, Wednesday, 18.12.2024, 13:22 (vor 671 Tagen)

Hallo zusammen ,
Aus der heutigen BR Sitzung ergibt sich ein großes Fragezeichen.
Eine interne Stelle wurde ohne Ausschreibung besetzt. Aus meiner Sicht ergibt sich nach meiner Meinung eine Benachteiligung schwerbehinderter oder gleichgestellter Mitarbeiter . Z.B. ist diese Dienststelle barrierefrei und keine Wechselschicht vorgesehen.
Was meint ihr ? Würde der Paragraf164 greifen ?

Vielen Dank im voraus
Martine


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