Ausschreibungspflicht des AG (Allgemeines)
Hallo,
natürlich greift hier § 164 Abs. 1 SGB IX. Der AG hätte Dich vor der Besetzung an der Prüfung beteiligen müssen.
Sollte die Stellenbesetzung noch nicht rechtlich umgesetzt sein, solltest Du die Maßnahme des AG sofort aussetzen.
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&Tschüß
Wolfgang