Ausschreibungspflicht des AG (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 18.12.2024, 17:01 (vor 361 Tagen) @ martine 282

Hallo,

natürlich greift hier § 164 Abs. 1 SGB IX. Der AG hätte Dich vor der Besetzung an der Prüfung beteiligen müssen.
Sollte die Stellenbesetzung noch nicht rechtlich umgesetzt sein, solltest Du die Maßnahme des AG sofort aussetzen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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