Wählbarkeit (Wahlen)
Hallo,
die Kriterien für die Wählbarkeit sind in § 177 Abs.3 SGB IX erschöpfend und abschließend definiert.
Eine Bereichsleitung eines ambulanten Pflegedienstes dürfte keine leitende Angestellte iSd § 5 BetrVG sein.
Weisungsbefugnis alleine ist kein Ausschlussgrund für die Wählbarkeit.
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&Tschüß
Wolfgang