Wählbarkeit (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 18.03.2025, 20:36 (vor 55 Tagen) @ Uwe Högner

Hallo,

die Kriterien für die Wählbarkeit sind in § 177 Abs.3 SGB IX erschöpfend und abschließend definiert.
Eine Bereichsleitung eines ambulanten Pflegedienstes dürfte keine leitende Angestellte iSd § 5 BetrVG sein.
Weisungsbefugnis alleine ist kein Ausschlussgrund für die Wählbarkeit.

--
&Tschüß

Wolfgang


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