Neue BEM Beauftragte… (Allgemeines)
Meine Frage: Was passiert mit den bisherigen BEM Akten und den Informationen darin.
Hallo Nobi,
wenn die BEM-Betroffenen das wünschen, müssen die BEM-Akten jedenfalls über die abgeschlossenen BEM-Verfahren sofort vernichtet werden oder noch besser an die Betroffenen ausgehändigt werden. Dieses gilt m.E. selbst dann, wenn in einer BEM-Betriebsvereinbarung was anderes stehen sollte. Das gilt nicht schematisch erst nach drei Jahren – sondern bereits schon zuvor! Vgl. Newsletter 02-2025, zum EuGH, 19.12.2024, C-65/23, zu der EU-DSGVO, mit Anfragebeschluss des BAG, 22.09.2022 – 8 AZR 209/21 (A). Bin gespannt, ob‘s noch andere Meinungen dazu gibt.
Aussagen wie z.B. - „..das BEM ist keine Arbeitsplatzgarantie, auch nicht für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte ..“
Diese Aussagen sind rechtlich korrekt, denn BEM ist bekanntlich ergebnisoffenes Verfahren gemäß Rspr. Allerdings höchst einseitig - falls sich Ausführungen darin erschöpft haben sollten. Dass er schon bei BEM-Seminaren referiert habe besagt wenig über seine Praxiserfahrung.
Gruß,
Cebulon