Wer darf Weisungen an die SBV stellen - Räumlichkeiten (Allgemeines)

Kasandra, Friday, 21.03.2025, 20:34 (vor 577 Tagen) @ troebsa

Hallo Troebsa,

Du schreibst, dass Du nicht freigestellt: Leider habe ich immer wieder Probleme seitens meines Disziplinarvorgesetzten, der auch für das Facility Management zuständig ist. Bezüglich unseres Umzugs in ein anderes Gebäude, habe ich mitgeteilt, das der Zugang zu mir aufgrund von Treppen, Glassitzungsräume usw. ungeeignet ist, und ich geschützte Räumlichkeiten nach meinem Umzug benötige.

Es gibt doch andere Strategien: Du nutzt die Besprechungsräume des BR / PR.

Desweiteren, warum müssen die MA zu Dir kommen? Du kannst ja überall Räume nutzen, welche barrierefrei im Unternehmen sind.

Denke doch mal um: warum sollen die MA zu Dir kommen? Service: Du kommst zu ihnen oder ihr nutzt andere Räumlichkeiten.

Oder besprich Dich mit Euren Gesundheitsdienst oder eurer Sozialarbeit, ob Du Räume dort für die SBV Arbeit buchen kannst.
Somit kannst Du schon mal, weil Du über Treppen redest auch die SB/GL MA zu Dir einladen.

Bei nicht mobilen MA solltest Du auf jeden Fall einen anderen Besprechungsraum buchen und Dich auch aus deiner Konfortzone heraus bewegen und auf die MA zugehen.

Aufgrund Deines Amtes sehe ich Dich nicht nur in der Funktion, dass alle zu Dir kommen müssen, sondern auch, dass Du eine Bringfunktion hast für Deine anvertrauten MA - welche Dich auch gewählt haben und vertrauen in Dich haben.

Ganz abgesehen davon, warum orientierst Du Dich an Deinen Abteilungsleiter bzw. dem Leiter des FM? Dein Abteilungsleiter oder der Leiter FM hat keinen Einfluss in Dein Amt als SBV!

Hast Du schon mal das Thema mit HR und BR besprochen?

Viele Grüße,

Kasandra


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