Verzeichnis der schwerbehinderten Menschen im Betrieb (Allgemeines)
Hallo,
es ist eindeutig geregelt, daß das SGB IX als Spezialgesetz hier Vorrang vor anderen gesetzlichen Regelungen hat und zwar in § 1 Abs. 2 BDSG:
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__1.html
Dein Arbeitgeber (und evtl. "Einflüsterer") können sich hier gerne bis auf die Knochen blamieren, wenn sie wollen. Spätestens ein Arbeitsrichter wird ihnen die Systematik gerne erläutern.
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&Tschüß
Wolfgang