Verzeichnis der schwerbehinderten Menschen im Betrieb (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 08.04.2025, 16:25 (vor 34 Tagen) @ Karin73

Hallo,

es ist eindeutig geregelt, daß das SGB IX als Spezialgesetz hier Vorrang vor anderen gesetzlichen Regelungen hat und zwar in § 1 Abs. 2 BDSG:
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__1.html

Dein Arbeitgeber (und evtl. "Einflüsterer") können sich hier gerne bis auf die Knochen blamieren, wenn sie wollen. Spätestens ein Arbeitsrichter wird ihnen die Systematik gerne erläutern.

--
&Tschüß

Wolfgang


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