Stellvertreterin legt Amt nieder (Wahlen)
Hallo,
es geschieht wahrscheinlich genau nichts, da für dieses seltsame Amtsverständnis die Hürde der einzigen Sanktionsmöglichkeit gem. § 177 Abs. 7 Satz 5 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__177.html
zu hoch sein dürfte.
Das Thema kann (und sollte) aber ja durchaus auf einer Sb-Versammlung angesprochen werden, damit die Wähler*innen einen Einblick in die Rechtstreue der VP bekommen.
Denn wer als SBV vom AG die Einhaltung gesetzlicher Pflichten verlangt, sollte bei seinen eigenen Pflichten einen genau so strengen Maßstab anlegen.
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&Tschüß
Wolfgang