Stellvertreterin legt Amt nieder (Wahlen)
Doch dieser weigert sich mit folgenden Begründungen: "Ich brauche keine Stellvertreterin …“
Äußerst verantwortungsloser Rechtsbrecher: Das ist vorsätzlicher Rechtsbruch! Denn es geht nicht darum, ob dieser eine StV braucht, sondern darum, dass die sbM eine Stellv. bei Verhinderung einer VP brauchen. Demnach illegale grobe Amtspflichtverletzung!
Vertrauenswürdig ist sowas nicht, den sbM gesetzliche Verhinderungsvertretung gezielt vorzuenthalten durch Untätigkeit, also böswillig sowie aus reiner Willkür die Nachwahl zu vereiteln. Das ist kein Ermessen, sondern bundesgesetzliche Pflichtaufgabe. Da diese VP demnach uneinsichtig und dem nicht nachkommt, halte ich die VP für völlig ungeeignet wg. hoher „krimineller Energie“.
Gruß,
Cebulon