Dauerhafte Hinzuziehung für eine Aufgabe des1, stellvertretenden un (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 24.04.2025, 17:35 (vor 543 Tagen) @ Karin73

Daher haben meine 1. StV und ich die Idee, dass sie dauerhaft eine Aufgabe die Teilnahme an einen Ausschuss übernimmt. Meistens habe ich zeitgleich andere Termine.

Soweit zeitgleich Termine ist das kein Fall der Heranziehung nach § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX, sondern gesetzl. Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 SGB IX, was streng zu unterscheiden ist. Insoweit ist keine Zustimmung nötig, weil ja kraft Gesetzes Verhinderungsvertretung.

Ist das möglich auch unter einem Schwellenwert von unter 100 sbM die Stellvertretende dauerhaft diese Aufgabe zu übertragen?

Das wäre dann rechtlich eine Heranziehung: Davon ausgehend, dass genau Halbtagskraft (19,5 WoSt), dann läge rein mathematisch gesehen Schwellenwert bei > 50 sbM statt > 100 sbM. Demnach zulässig, soweit der Arbeitgeber die angedachte Heranziehung akzeptiert, also reine Verhandlungssache. Bei dem Schwellenwert kommt es aber nicht auf die aktuelle Zahl der sbM an, sondern darauf, dass „in der Regel“ der Schwellenwert erreicht wird.

Viel Erfolg!
Cebulon


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