Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) - Wer zahlt? (Allgemeines)
Hallo,
bei Wiedereingliederung nach AU ist der/die Beschäftigte weiterhin AU. Ja nach Dauer besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld oder - nach "Aussteuerung" - ALG 1.
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&Tschüß
Wolfgang