Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) - Wer zahlt? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 15.05.2025, 12:09 (vor 523 Tagen) @ bf-sbv

Hallo,

bei Wiedereingliederung nach AU ist der/die Beschäftigte weiterhin AU. Ja nach Dauer besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld oder - nach "Aussteuerung" - ALG 1.

--
&Tschüß

Wolfgang


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