Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) - Wer zahlt? (Allgemeines)
Hallo,
noch mal:
Es gelten für eine Wiedereingliederung dieselben Regelungen wie sonst auch bei AU. Sind die Ansprüche auf KG und ALG1 ausgeschöpft, bleibt nur noch Bürgergeld (oder wie es auch immer zukünftig heißen wird), wenn die Voraussetzungen vorliegen.
wenn nicht, gibt's nichts.
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&Tschüß
Wolfgang