Azubi wählbar als SBV? (Allgemeines)
Hallo zusammen,
bei uns ist der letzte Stelli zurückgetreten, weil er mit einem Betriebsübergang die Firma verlässt. Wir müssen die Stellvertreter also neu wählen.
Ein Azubi, der kurz vor dem Wahltag 18 wird und in diesem Jahr (vor der Wahl) seine Ausbildung beendet, es aber Stand heute nicht klar ist, ob er übernommen wird, hat Interesse an der Kandidatur zum Stelli. Darf er, wenn er die 3 Stützunterschriften bekommt, gewählt werden?
Ich meine ja, weil:
1. Am Wahltag 18
2. Mehr als 5 Schwerbehinderte im Betrieb
3. Der Betrieb existiert länger als 1 Jahr
4. Als Auszubildender zählt er zu den Beschäftigten und da die Ausbildung kurz vor dem Abschluss steht, ist er länger als 6 Monate Beschäftigter
Wo ich etwas Bauchweh habe ist, dass er ja in der Lage sein muss das Amt auszuüben.
Unser Betrieb hat mehrere Standorte und Läger, die teilweise ca. 140 km auseinander liegen. Er wird kurz vor der Wahl 18 und ich weiß nicht ob er einen Führerschein hat. Ohne Führerschein sehe ich das schon sehr problematisch das Amt auszuführen. Wenn wir einen Termin mit dem IFD oder dem IA vor Ort haben und er müsste mit dem Zug anreisen, dann stelle ich mir das sehr schwierig vor.
Viele Grüße
Christian