Azubi wählbar als SBV? (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 17.06.2025, 15:01 (vor 151 Tagen) @ Moonwalker

Hier ist es geregelt:

Nach § 177 Absatz 2 SGB IX (Aktives Wahlrecht) Alle im Betrieb/in Dienststellen beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen

Nach § 177 Absatz 3 SGB IX (Passives Wahlrecht) Alle im Betrieb/in Dienststellen nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb/der Dienststelle seit 6 Monaten angehören. Für Auszubildende gilt dasselbe Recht wenn sie in den Betrieb eingegliedert sind.


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