Zulassung als Kandidat (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 01.10.2006, 13:08 (vor 6423 Tagen) @ hajue

Hallo Hajue,
m.E. ist eine Bestätigung nicht notwendig.

Warum>
Der WV hat unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang eines Wahlvorschlags, zu prüfen, ob er dem vom Gesetz und der WO vorgeschriebenen Erfordernissen entspricht. In Ausnahmefällen, wie etwa bei besonderen Ermittlungen, kann eine Überschreitung der Frist in Betracht kommen.
Stellt der WV fest, dass ein Wahlvorschlag unheilbare Mängel oder heilbare Mängel enthält, ist der "Einreicher" unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich zu unterrichten.

Nachdem dies nicht passiert ist kannst du davon ausgehen, dass dein Wahlvorschlag in Ordnung ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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