Zulassung als Kandidat (Wahlen)

hajue, NRW, Sunday, 01.10.2006, 15:22 (vor 6423 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Hajue,
» m.E. ist eine Bestätigung nicht notwendig.
»
» Warum>
» Der WV hat unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen
» nach Eingang eines Wahlvorschlags, zu prüfen, ob er dem vom Gesetz und der
» WO vorgeschriebenen Erfordernissen entspricht. In Ausnahmefällen, wie etwa
» bei besonderen Ermittlungen, kann eine Überschreitung der Frist in
» Betracht kommen.
» Stellt der WV fest, dass ein Wahlvorschlag unheilbare Mängel oder heilbare
» Mängel enthält, ist der "Einreicher" unverzüglich unter Angabe der
» Gründe schriftlich zu unterrichten.

»
» Nachdem dies nicht passiert ist kannst du davon ausgehen, dass dein
» Wahlvorschlag in Ordnung ist.

Hallo Hans Peter,
klingt alles logisch und leuchtet mir auch ein. Habe mal wieder Dank deiner Hilfe was dazu gelernt. Nochmals vielen Dank!!


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