Dienstzeit oder nicht? (Wahlen)

Cebulon, Wednesday, 25.06.2025, 23:16 (vor 165 Tagen) @ birgit1301

Ich hatte rund zwei Stunden im Amt verbracht und wollte mir die Zeit jetzt gut schreiben lassen. Der Arbeitgeber lehnt das ab, mit dem Hinweis, dass ich während meines Urlaubs nicht arbeiten darf.

Mann, oh Mann, soviel geballtes Halbwissen: Der Arbeitgeber (bzw. dieser Personaler?) scheint mir offenbar „begriffsstutzig“ zu sein? Siehe zu den Rechtsgrundlagen bspw. das BIH-Musterformular „Einladung zur Wahlversammlung“ (letzter Absatz)

Ich würde dieses evtl. schriftlich beantragen. Auf die genauen Ablehnungsgründe dieser Behörde darf man gespannt sein… Welches Personalvertretungsgesetz gilt dort? Gibt es dort eine Bestimmung, die dem § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG entspricht? ("Teilnahme ist ... wie Arbeitszeit zu vergüten"). Eventuell deswegen auch beim Inklusionsamt mal anfragen …. Ich habe dazu leider überhaupt nichts in den BIH-Wahlunterlagen gefunden zur Teilnahme an Wahlversammlung im Urlaub (mit bzw. ohne Bezüge), insbesondere aber auch_nichts zu § 44 BetrVG. :-( Insoweit also sehr lückenhaft.

Natürlich ist Teilnahme an Wahlversammlung keine Arbeitszeit und keine Dienstzeit, zumal ja insoweit keinerlei Weisungsrecht. Sie ist dennoch zu vergüten „wie Arbeitszeit“ jedenfalls laut § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, bspw. für wahlberechtigte sbM in Betrieben.

Gruß,
Cebulon


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