Dienstzeit oder nicht? (Wahlen)
Der Arbeitgeber lehnt das ab, mit dem Hinweis, dass ich während meines Urlaubs nicht arbeiten darf.
Diese Begründung ist einfach nur schräg sowie unterirdisch! Will er damit etwa sagen, das sbM während ihres - Urlaubs - nicht wählen dürften, nachdem Wahlversammlung „Arbeit“ sei? Davon steht_nichts in § 177 Abs. 2 SGB IX, bspw. auch nichts_in § 20 Abs. 2 Satz 3 SchwbVWO. In dem „Einladungsformular“ der BIH steht so ein Unfug ohnehin nicht. Im Zusammenhang mit Wahlversammlung von „arbeiten“ zu fabulieren erscheint einfach abwegig, widersinnig bzw. ziemlich naiv!
Welches „Personalvertretungsrecht“ gilt hier, auf welches § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX sinngemäß verweist bezüglich „Wahlkosten“?
Gruß,
Cebulon