Erste Wahl Schwerbehindertenvertreter öffentlicher Dienst (Wahlen)

Fraenki23 @, Keltern, Tuesday, 03.10.2006, 13:40 (vor 6420 Tagen)

Hallo
Ich arbeite bei einer Gemeinde im öffentlichen Dienst und bin im Personalrat.
Ich selbst habe eine Behinderung von 50%. Mir ist aufgefallen dass es bei uns keine Schwerbehindertenvertreter gibt. Der Personalrat hat nicht die nötige Ahnung und ich habe das Gefühl dass ein direkter Ansprechpartner für Schwerbehinderten besser wäre. Ich selbst bin Personalrat.

Mein Fragen wäre.

1) ab wie vielen Schwerbehinderten im öffentlichem Dienst ist ein Schwerbehinderetenvertreter vorschritt> Ich habe mal gelesen dass min. 5 Schwbh.in einem Betrieb sein müssen. >


2)Wenn das so ist zählen da auch Schwerbehinderte mit 30% dazu mit einer Gleichstellung>

3)Kann ich als Vertreter aufgestellt werden wenn ich im Personalrat bin>

4)Wer ist Wahlberechtigt>

5)Kann sich auch ein Nichtschwerbehinderter zur Wahl aufstellen lassen>

6)Kann mir jemand schreiben wie er in meinem Falle vorgehen würde.
Öffentlicher Dienst, kein Schwerbehinderetenvertreter vorhanden, ca. 8 Schwerbehinderten ab 50%, ca. 120 Mitarbeiter.

Bin über jeden Tipp


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