Beteiligung Stellenbesetzungsverfahren Führungskraft (Allgemeines)
Wie seht ihr die Beteiligung der SBV bei der Besetzung von Führungskräften.
Die SBV ist ja auch zu beteiligen, wenn die Stelle spezifische Aufgaben hat, bei denen schwerbehinderungsspezifische Führungsverantwortung eine Rolle spielen.
Z.b. bei der einzigen Abteilungsleitung im Haus, welche Fachbereiche hat die Nach Dienstplan 7 Tage die Woche arbeiten oder in der die meiste Mehrarbeit und Überstunden anfallen. Hier ist zumindest die organisatorische Gestaltung von Arbeitsplätzen ein großes Thema.
Reicht das, um die Beteiligung im Zweifel gerichtlich durchzusetzen?
Falls nein, was braucht es sonst dafür?