Beteiligung Stellenbesetzungsverfahren Führungskraft? (Allgemeines)

magheinz ⌂, Friday, 29.08.2025, 15:57 (vor 78 Tagen) @ Cebulon

Das kenne ich. Die Frage ist jetzt, was hier mit "Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten" gemeint ist.
Geht's um die technische Ausstattung, oder z.b. die Berücksichtigung von Schwerbehinderungen bei der Gestaltung von Dienstplänen oder auch die Organisation einer Abteilung im Allgemeinen um die Arbeitsplätze überhaupt attraktiv zu machen für Schwerbehinderte (Arbeitszeiten, Homeoffice etc)?

Ich finde leider nicht mehr zum Thema als dieses Urteil.


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