Freistellungsanteile bei abwesenheit der Vertrauensperson (Allgemeines)

HappyHep @, Mönchengladbach, Thursday, 11.09.2025, 15:01 (vor 65 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage in eigener Sache.

Unsere Vertrauensperson befindet sich leider im Langzeitkrank.
Ich bin sein 1. Stellvertreter und auch gerade erst aus dem Langzeitkrank zurück.
Jetzt möchte ich mich um Freistellungsanteile bemühen.
Unsere Vertrauensperson hat sich aber nur 11 Std/W oder 16 Std/W freistellen lassen, was ich persönlich als zu gering erachte (über 100 sbM´s, Flächenmäßig sind wir über ganz NRW verteilt).
Wenn ich jetzt als verantwortlicher 1. Stellvertreter mir mehr Freistellungsanteile für diese Tätigkeit wünsche (19,5 Std/W), müsste dem doch entsprochen werden, oder interpretiere ich den Passus in §179 (4) SGB IX "... wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig." falsch?

Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten, ganz gleich ob sie mir gefallen werden, oder nicht ;-)

Hoffe das Thema wurde nicht bereits hier im Forum "bearbeitet", aber gefunden habe ich diesbzüglich nichts.

Beste Grüße
HappyHep

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Bunt ist das Dasein und granatenstark!


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