Berufsunfähigkeitsrente (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 04.10.2006, 10:09 (vor 6420 Tagen) @ Leuchtturm

Hallo Leuchtturm,

Adlhoch schreibt hier ....Abwesenheitszeiten führen nicht zum Verlust der Wahlberechtigung, wenn mit der Rückkehr in den Betrieb/Dienststelle noch innerhalb der 4-jährigen Amtszeit der SchwbV auf Grund des Ablaufes der befristeten Maßnahme zu rechnen ist.

Ruhende Arbeitsverhältnisse

Das Ruhen eines beschäftigungsverhältnisses ..... (z.B. Rente auf Zeit) lässt die Wahlberechtigung ..... unberührt.


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