Berufsunfähigkeitsrente (Wahlen)

Leuchtturm, Wednesday, 04.10.2006, 11:07 (vor 6420 Tagen) @ hackenberger

Danke Bernhard,
für die schnelle Antwort.
»
» Adlhoch schreibt hier ....Abwesenheitszeiten führen nicht zum Verlust der
» Wahlberechtigung, wenn mit der Rückkehr in den Betrieb/Dienststelle noch
» innerhalb der 4-jährigen Amtszeit der SchwbV auf Grund des Ablaufes der
» befristeten Maßnahme zu rechnen ist.

Wenn ich das richtig verstehe, hat der Wahlvorstand hier ein gewissen Spielraum. Z.B. eine von meinen ist mit 61 Jahren in die Berufsunfähigkeitsrente gegangen. Wenn sie zurückkehrt, wäre sie 63 Jahren und könnte in die "normale" Rente gehen. Sie darf also nicht mit wählen. Oder muß ich davon ausgehen, dass sie bis 65 arbeitet>

Leuchtturm


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