Führungskräfteansprache durch SBV ohne Einbindung des Personalbereichs (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Tuesday, 02.12.2025, 17:52 (vor 73 Tagen) @ juri_berlin

Hamburger Modell-Antrag wurde abgelehnt, ein BEM-Angebot gab es bisher nicht.

Hier drängen sich mir u.a. folgende Fragen auf:
1. Mit welcher konkreten Begründung hat Arbeitgeber Hamburger Modell (StW) abgelehnt. Wurde SBV zuvor ordnungsgemäß angehört nach § 178 Abs. 2 SGB IX? Ein sbM hat grundsätzlich Anspruch auf StW gemäß ständiger Rechtsprechung aller Instanzen (BAG vom 13.06.2006 - 9 AZR 229/05).

2. Liegt ein ärztlicher Wiedereingliederungsplan für Stufenweise Wiedereingliederung vor? Ist dafür DRV oder GKV zuständiger Rehaträger? Was genau hat Arbeitgeber denn daran konkret nicht gepasst?

3. Warum hat Arbeitgeber kein Präventionsverfahren unter Beiziehung des Integrationsamts und BR/SBV gestartet nach § 167 Abs. 1 SGB IX?

4. Warum haben Betriebsrat und die SBV kein BEM (gemeinsam) eingefordert gemäß § 167 Abs. 2 Satz 7 und 8 SGB IX?

5. Hat Arbeitgeber die SBV vor dem Angebot dieses Aufhebungsvertrags ordnungsgemäß beteiligt nach Vorgabe des § 178 Abs. 2 SGB IX? Oder geschah das etwa „überfallartig“ hinter dem Rücken der SBV?

6. Was ist mit dem erwähnten „Personal-Business Partner“ gemeint? Ist das ein Externer oder was?

Gruß,
Cebulon


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