SBV unternehmensübergreifend? (Allgemeines)
Sam: Darf Schwerbehindertenvertretung unternehmensübergreifend agieren?
Nein, nicht unternehmensübergreifend gemäß Rspr. Dazu wäre grds. nur gewählte KSBV befugt. Etwas anderes gilt allenfalls im Gemeinschaftsbetrieb laut Kapitel 4.1.1 der BIH-Wahlbroschüre 2026, der aus „mehreren Unternehmen“ besteht.
albarracin: "kann sein - kann nicht sein"
Nein, kann es eben nicht:
Diese gegenteilige Ansicht von albarracin kann ich demnach nicht nachvollziehen lt. Rechtsprechung.
Folgt insbesondere auch nicht aus § 180 SGB IX. Vergleiche bspw. BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13, wonach keine derartige Befugnis besteht in keiner denkbaren Konstellation, so das BAG.
Gruß,
Cebulon