SBV unternehmensübergreifend? (Allgemeines)
… um sicher gehen zu können, daß es nicht doch um eine GSBV gehen könnte.
Darauf kommt es gar nicht an, da m. E. auch GSBV nicht unternehmens-übergreifend tätig wird - oder? Woraus soll bei GSBV insoweit das Gegenteil folgen? Rechtsgrundlage? Fachschrifttum?
Aus § 180 Abs. 1 Satz 2 und aus § 180 Abs. 2 Satz 2 SGB IX folgt das jedenfalls nicht - sondern Gegenteil
Gruß,
Cebulon