SBV mit Assistenzkraft bei PR Sitzungen (Stellvertreter/in)
Hallo,
einer notwendigen Assistenzkraft darf die Teilnahme nicht verweigert werden, wenn ansonsten die Mandatsausübung unmöglich ist.
Grundsätzlich ist eine Assistenzkraft sowieso zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kann ja dann vor der ersten Teilnahme nochmals auf die besondere Verschwiegenheit verpflichtet werden.
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&Tschüß
Wolfgang