SBV mit Assistenzkraft bei PR Sitzungen (Stellvertreter/in)
Hallo,
wie kann der BR-Vorsitzender bzw. das Gremium feststellen, ob eine Assistenzkraft zur Mandatsausübung erforderlich ist?
Die Assistenzkraft ist für die Ausübung der geschuldeten Arbeitsleistung erforderlich. Aber ist eine Assistenzkraft für eine Ehrenamtsausübung erforderlich?
Ist eine Nachfrage zulässig, für welche Tätigkeit bei der Ehrenamtsausübung die Assistenzkraft erforderlich ist?
Wer übernimmt die Kosten für eine erforderliche Arbeitsassistenz im Ehrenamt?