Parkplatz (Allgemeines)

Holz_116, Monday, 30.03.2026, 07:43 (vor 204 Tagen)

Kollege mit GDB 50, Merkzeichen G möchte einen Ihm zugewiesenen Parkplatz.
Der Betriebsrat hat dies verweigert mit Verweis auf die Voraussetzungen, welche für die Nutzung eines Schwerbehindertenparkplatzes nicht vorliegen (GDB 80 + Merkzeichen AG).

Gibt es über den §164 Abs. 4 Nr. 4 (behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsumfeldes) eine weitere Möglichkeit dem Kollegen einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen?

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Parkplatz

bifavi, Hessen, Monday, 30.03.2026, 11:44 (vor 204 Tagen) @ Holz_116

Guten Morgen Holz,

sollte sich der Parkplatz auf einem Firmengelände befinden würde ich als Ansprechpartner den Arbeitgeber anfragen, ob es im Rahmen der Fürsorge möglich ist, einen Parkplatz zur Verfugung zu stellen.

So habe ich für 2 Kollegen Parkplätze auf dem Firmengelände in Nähe zum Eingangsbereich bekommen.
Habe halt auf die eingeschränkte Mobilität und auf eine eventuelle Sturzgefahr hingewiesen.
Das hat funktioniert.
Viel Erfolg bei der Umsetzung.

LG Bifavi

Parkplatz

Kasandra, Monday, 30.03.2026, 21:48 (vor 203 Tagen) @ Holz_116

Hallo Holz,

auf dem Privatgelände eines Unternehmens gilt erstmal nicht die Straßenverkehrsordnung. Somit auch nicht die Regelung mit "aG" für einen sogn. "Rollstuhlfahrer-Parkplatz". Der Grundstückseigentümer ist Herr der Parkordnung -> weil Privatgelände.

Gibt es bereits Regelungen?

Somit sollte auch einen AN mit Merkzeichen G ein arbeitsortnaher Parkplatz zugewiesen werden.

Stichworte: Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes - leidensgerecht!

Wir kennen nun auch Dein Unternehmen nicht, die Größe und welche BV´s es gibt auch in Hinblick zu Parkplätzen und auch der Zuordnung durch den Gesundheitsdienst (Arbeitsmedizin).

Evtl. kannst Du diesbzgl. etwas mehr Input geben.

Viele Grüße,

Kasandra

Parkplatz

Holz_116, Tuesday, 31.03.2026, 12:13 (vor 203 Tagen) @ Kasandra

Das Problem ist weniger der Arbeitgeber, der gewillt ist einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen, sondern der Betriebsrat, der bei der Mitbestimmung nach §87BetrVG, diese verweigert und auf das Merkzeichen AG abstellt.
Es geht dem BR hier um die Gleichbehandlung. Bei mehr als 1000 MA und über 80 SB & Gleichgestellten.

BV`en zu Parkplätzen oder andere Regelungen gibt es nicht, der Parkraum wird auch nicht vom Arbeitgeber bewirtschaftet.

Parkplatz

Holz_116, Tuesday, 31.03.2026, 12:14 (vor 203 Tagen) @ bifavi

Haben die Kollegen Merkzeichen?
Habe den Fall mit Merkzeichen G, es liegt an der Mitbestimmung nach 87 BetrVG.

Parkplatz

Kasandra, Tuesday, 31.03.2026, 21:26 (vor 202 Tagen) @ Holz_116

Hallo Holz,

"Es geht dem BR hier um die Gleichbehandlung. Bei mehr als 1000 MA und über 80 SB & Gleichgestellten."

Das ist viel zu pauschal aus meiner Sicht!

Eine Gleichbehandlung ist primär erstmal ok und richtig! Aber wenn es schon Merkzeichen gibt?

Gleichgestellte MA haben primär wenig / bis keine Merkzeichen. Hier ist sich am individuellen Einzelfall zu orientieren.

Da der AG kein Problem mit dem Parkplatz hat und diesen den MA zur Verfügung stellt ist für mich alles fein und in bester Ordnung vom AG, welcher sich sozial aufstellt.

Da hat ein BR nichts zu melden mit dem Hinweis auf "alle gleich".

Es geht doch um die "Mobilitätseinschränkung". Der wird abgeholfen! Alles korrekt. Euer BR arbeitet gegen diesen MA mit der Ausrede: Gleichheit.

Aber "Mobilitätseinschränkungen" haben nicht alle MA mit Gleichstellung oder SB!

Für mich ganz klar: AG stellt den Parkplatz für den MA zur Verfügung und keine Diskussion!

Viele Grüße,

Kasandra

Parkplatz mit Merkzeichen G?

Cebulon, Wednesday, 01.04.2026, 06:45 (vor 202 Tagen) @ Holz_116

Kollege mit GDB 50, Merkzeichen G möchte einen Ihm zugewiesenen Parkplatz.

Das Wichtigste in Kürze zum
Merkzeichen G von betanet:

„Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Davon ist auszugehen, wenn eine Strecke von 2 km nicht ohne Gefahren für sich oder andere zu Fuß in etwa einer halben Stunde zurückgelegt werden kann.“

Für das aG ist der Kollege dann doch zu fit.

Wie weit ist denn dieser „Parkraum“ im Gelände des Arbeitgebers vom Eingang zum »Betriebsgebäude« entfernt? 50 Meter, 500 Meter oder mehr? Und was meint der fachkundige Betriebsarzt zur Frage der „Erforderlichkeit“?

Gruß,
Cebulon

Parkplatz mit Merkzeichen G?

bifavi, Hessen, Wednesday, 01.04.2026, 07:54 (vor 202 Tagen) @ Cebulon

Guten Morgen,

verweis doch mal deinen Betriebsrat auf § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG.
Der BR hat Eingliederung schwerbehinderten Menschen zu fördern.
Dazu gehört auch nach meiner Auffassung,die Einflussnahme auf eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsumfelds, wozu auch Parkplätze zählen.
Auch haben die Schwerbehinderten mit Merkzeichen welche eine Mobilitätseinschränkung haben ein Anspruch darauf das der Arbeitgeber im Rahmen der behindertengerechten Gestaltung eine entsprechende eingangsnahe Parkmöglichkeit zur Verfügung stellt.

Frag doch den BR mal, ob er bei der allgemeinen Parkplatzvergabe(für Nichtschwerbehinderte) mitbestimmt hat? Müsste er ja, wenn er das aktuelle Anliegen ablehnt?

Ansonsten kann man ja den Schwerbehinderten die Wahrheit sagen, dass der BR das ablehnt.
Würde ich aber nur machen, wenn ein angespanntes Verhältnis mit dem BR vorliegt.

Alternative wäre noch:
1. Zum Betriebsärztlichen Dienst gehen und sich bescheinigen lassen das aufgrund der Mobilitätseinschränkung ein naher Parkplatz nötig ist.

2.Inklusionsbeauftragten informieren und mit ins Boot holen.

3. Auch bist du am Verfahren vollumfänglich zu beteiligen. Da es ja hier einen einzelen der Gruppe der Schwerbehinderten betrifft.

LG
Bifavi

Parkplatz mit Merkzeichen G?

Holz_116, Wednesday, 01.04.2026, 08:33 (vor 202 Tagen) @ bifavi

Es gibt keine Parkplatzvergabe im Gelände des Arbeitgebers, ebenso, wird der Parkraum nicht bewirtschaftet.
Die Fälle, in denen Führungskräfte, sich einen Parkplatz mit Schild reserviert haben, hat der BR unterbunden, wegen der fehlenden Mitbestimmung.
Der Kollege weiß, dass der BR dies abgelehnt hat und kennt die Begründung, wegen dem fehlenden Merkzeichen AG, dafür hat der AG schon gesorgt.
Das Problem ist, es liegt nur das G vor und nicht das AG. Für das AG ist der Kollege dann doch zu fit.

Parkplatz mit Merkzeichen G?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 01.04.2026, 09:50 (vor 202 Tagen) @ Holz_116

Hallo,

neben dem bereits erwähnten § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG kommt auch § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ("Einhaltung von Gesetzen") zum Tragen.
Denn die Frage des Parkplatzes sowie des Weges von Parkplatz zum Arbeitsplatz gehört zum "Arbeitsumfeld" iSd § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX.

Hier kommt es nicht auf die Merkzeichen an, wenn der in Frage kommende Parkplatz nicht im öffentlichen Verkehrsraum liegt. Vielmehr sind hier unabhängig von evtl. Merkzeichen die individuellen Einschränkungen des jeweils betroffenen schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen zu beachten.
Vielleicht sollte diesem BR empfohlen werden, sich auch mal schlau zu machen über das Schwerbehindertenrecht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Parkplatz mit Merkzeichen G?

Kasandra, Wednesday, 01.04.2026, 20:52 (vor 201 Tagen) @ albarracin

Absolut richtig von Wolfgang:

Hier kommt es nicht auf die Merkzeichen an, wenn der in Frage kommende Parkplatz nicht im öffentlichen Verkehrsraum liegt. Vielmehr sind hier unabhängig von evtl. Merkzeichen die individuellen Einschränkungen des jeweils betroffenen schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen zu beachten.
Vielleicht sollte diesem BR empfohlen werden, sich auch mal schlau zu machen über das Schwerbehindertenrecht.

WARUM meint Dein BR sich über "privatwirtschaftliche Angelegenheiten" - sprich Privatgrundstück des Arbeitgebers mit öffentlichen Bescheinigungen hinweg zu setzen?

Der AG ist de facto pro AN und der BR blockiert? Wo sind wir jetzt?

Dein BR scheint wohl zu verkennen, wer der Grundstückseigentümer ist - in diesem Sinne verweise ich auch auf das sogn. Hausrecht und will jetzt gegen den AN vorgehen mit der StVO?

Diese gilt auf Privatgrundstücken nicht.

Echt, ich bin entsetzt über diese Diskussion! Dein BR hat doch die Maßnahme des AG vollumfänglich im Rahmen der Prävention, Eingliederung, Erhalt des Arbeitsplatzes, Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Maßnahmen zur weiteren Beschäftigung des Mitarbeiters usw. vollumfänglich zu unterstützen!

Hätte ich als VP bei meinen AG eine solche Situation, ich würde den MA sagen: Nimm den für Dich leidensgerechten Parkplatz in Anspruch! Wenn jemand was will - dann soll er sich mit mir in Verbindung setzen!

Und diese Personen sind dann wohl aus dem BR und nicht aus der GF, Werkschutz, Gesundheitsdienst etc.!

Zeige jetzt Zähne! Nicht einknicken! Der BR hat keine "Hoheit" über Parkplätze - geschweige denn über Parkplätze von MA mit Einschränkungen!

Denn im Umkehrschluss hat er dies zu unterstützen!

Und auch immer ein charmantes Zauberwort ist "Einzelfallentscheidung"! Und das Wort sagt alles aus!

Viele Grüße,

Kasandra

Parkplatz

BadHairDay, Thursday, 02.04.2026, 10:05 (vor 201 Tagen) @ Holz_116

Sowas macht mich immer total sauer :-(
Wird der Einbau von Urinalen in die Männertoiletten auch verweigert weil in den Frauenklos keine vorgesehen sind? Und für Männer ist es kein Problem im Sitzen.....

Parkplatz mit Merkzeichen G?

Holz_116, Thursday, 02.04.2026, 10:57 (vor 201 Tagen) @ Kasandra

Vielleicht sollte diesem BR empfohlen werden, sich auch mal schlau zu machen über das Schwerbehindertenrecht.

Werde den BR auf seine Aufgaben gem. § 80 (1) Nr 4 hinweisen.

Dein BR scheint wohl zu verkennen, wer der Grundstückseigentümer ist - in diesem Sinne verweise ich auch auf das sogn. Hausrecht und will jetzt gegen den AN vorgehen mit der StVO?

Trotz allem gilt haben wir noch die Mitbestimmung des BR`s bei der Vergabe von Parkplätzen.
Da es sonst nur(!) einen Parkplatz gibt, der Vergeben wurde. Dieser ist an ein SB mit Merkzeichen AG vergeben.

Hätte ich als VP bei meinen AG eine solche Situation, ich würde den MA sagen: Nimm den für Dich leidensgerechten Parkplatz in Anspruch! Wenn jemand was will - dann soll er sich mit mir in Verbindung setzen!

Aktuell wird der bestehende Parkplatz genutzt, wenn der andere Kollege nicht da ist, mit Duldung des AGs.

Parkplatz mit Merkzeichen G?

Cebulon, Tuesday, 07.04.2026, 19:22 (vor 195 Tagen) @ bifavi

Alternative wäre noch: 1. Zum Betriebsärztlichen Dienst gehen und sich bescheinigen lassen, dass aufgrund der Mobilitätseinschränkung ein naher Parkplatz nötig ist.

Richtig! Ohne einen solchen ärztlichen Befund hat der eher schlechte Karten mit „bloßem“ Merkzeichen G. Es kommt darauf an, ob „erforderlich“ – oder eben nicht. Hängt auch davon ab, ob nur geschottert oder bspw. betoniert oder asphaltiert, also leicht begehbar.

Gruß,
Cebulon

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