Parkplatz mit Merkzeichen G? (Allgemeines)
Kollege mit GDB 50, Merkzeichen G möchte einen Ihm zugewiesenen Parkplatz.
Das Wichtigste in Kürze zum
Merkzeichen G von betanet:
„Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Davon ist auszugehen, wenn eine Strecke von 2 km nicht ohne Gefahren für sich oder andere zu Fuß in etwa einer halben Stunde zurückgelegt werden kann.“
Für das aG ist der Kollege dann doch zu fit.
Wie weit ist denn dieser „Parkraum“ im Gelände des Arbeitgebers vom Eingang zum »Betriebsgebäude« entfernt? 50 Meter, 500 Meter oder mehr? Und was meint der fachkundige Betriebsarzt zur Frage der „Erforderlichkeit“?
Gruß,
Cebulon