nötigung (Wahlen)

René Zühlke @, Kiel, Wednesday, 04.10.2006, 22:29 (vor 6419 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

sind folgende Voraussetzungen erfüllt:

1.)Rechzeitige Einladung (3 Wochen für einfaches Wahlverfahren (unter 50 SB); 8 Wochen für förmliches Wahlverfahren))

2.)Aushang der Wahlordnung

3.)Aufgrund der Tatsache, dass es einen Wahlvorstand gibt, hätte der AG vorher tätig werden müssen, da er ja auch durch den Arbeitgebervertreter für Schwerbehinderte bereits schon eine Info an den AG gab (oder>)

4.) Habt Ihr Euch versichert, welches Wahlverfahren angewendet werden muss>

5.) Weitere Hilfe bestimmt über das Integrationamt

Gute Nacht:-)

René


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