BEM-Einladung (Allgemeines)
Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt:
AN ist 10 Monate schon in AU und bekommt jetzt eine Einladung zum BEM.
Ihm wurde kürzlich eine Reha genehmigt, die er aber vor der Teilnahme an einem BEM unbedingt in Anspruch nehmen möchte.
Auf dem BEM-Antwortbogen sind 3 Antwortmöglichkeiten gegeben:
1. Bin an BEM-Verfahren interessiert und bitte um Terminvorschlag
2. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wünsche ich keine Teilnahme, komme aber zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurück
3. Ich wünsche keine Teilnahme
Frage: Würde das Ankreuzen der Option 2 ggf. in einem späteren Gerichtsverfahren als Ablehnung des BEM gewertet werden oder sich anderweitig negativ auswirken?
Falls ja, kann Option 1 in Verbindung mit der Anmerkung, dass zunächst die Reha durchlaufen werden soll, bevor ein BEM-Termin zustande kommt, die bessere Alternative sein?
Danke für Eure Hinweise.
Tom