BEM-Einladung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 26.06.2026, 11:38 (vor 103 Tagen) @ Tomson

Hallo,

genau wie cebulon bevorzuge ich in diesem Fall die Formulierung 1. mit entsprechendem Zusatz des "BEM-lings".
Dies hat nämlich den Vorteil, daß hier der AG weiterhin in der Pflicht ist, einen passenden Termin anzusetzen. Ein solcher sachlich begründeter Vorbehalt, der sich zB auch auf sonstige notwendige Therapien und stationäre Aufenthalte beziehen kann, ist mE durchaus zulässig.

Bei der Antwort 2 besteht aus meiner Sicht das Problem, daß hier die Beschäftigten selbst aktiv zumindest im Sinne einer Rückmeldung handeln müßten, was sicherlich gerne mal vergessen wird.

--
&Tschüß

Wolfgang


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