schw.beh.vertreter bzw. stellv.mitglied?unterschied??? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 06.10.2006, 16:13 (vor 6419 Tagen) @ mrymen

Hallo Anja,

» man kann sich zur wahl doch als vertretung und als stellv.mitglied
» aufstellen lassen.
Ja

» wenn sich z.b. 2 für die wahl zur vertretung und z.b. 2 für die
» stellvertretung aufstellen lassen,wie schaut dann die reihenfolge aus>>>
Es sind zwei getrennte Wahlgänge. (SchwbV und SchwbV-Vertreter)
Bei jedem entscheidet dann die Anzahl der Stimmen, die man bekommt.
Es ist natürlich sinnvoll zu beiden "Ämtern" zu kandidieren, weil wenn man nur als SchwbV kandidiert und unterliegt nicht automatisch Vertreter ist.

» wenn z.b. die vertretung ausscheidet, rutscht dann der in der wahl
» zweitplazierte zur vertretung auf>>> oder übernimmt dann der gewählte
» stellvertreter dessen posten>>>
Wenn die SchwbV ausscheidet dann rückt die Vertretung mit den meisen Stimmen nach.
Ich weise dich noch mal auf die Wahlmaterial-Seiten hin.
http://www.schwbv.de/wahlen.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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