Stützunterschrift (Wahlen)
jede/r wahlberechtigte kann eine unterschrift für VP und eine für stellvertretung abgeben. wenn du für beide ämter kandidierst, kann dieselbe person auf beiden listen "stützen". "stützt" sie/er auch nochmal bei anderen kandidaten, muß der wahlvorstand diese person nach eingang der kandidatenliste gegen empfangsbestätigung innerhalb 3 tagen auffordern, sich zu erklären, bei wem die unterschrift gelten soll.
gruß, traute