Stützunterschrift (Wahlen)

traute, Sunday, 08.10.2006, 07:20 (vor 6417 Tagen) @ Helga

jede/r wahlberechtigte kann eine unterschrift für VP und eine für stellvertretung abgeben. wenn du für beide ämter kandidierst, kann dieselbe person auf beiden listen "stützen". "stützt" sie/er auch nochmal bei anderen kandidaten, muß der wahlvorstand diese person nach eingang der kandidatenliste gegen empfangsbestätigung innerhalb 3 tagen auffordern, sich zu erklären, bei wem die unterschrift gelten soll.

gruß, traute


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