Stützunterschriften für zwei Wahlvorschläge durch die gleichen Personen? (Wahlen)

Wolfgang E., Thursday, 12.10.2006, 14:32 (vor 6413 Tagen) @ Helga

» Ich kandidiere als Vertrauensperson und auf einem weiteren Wahlvorschlag als Stellvertretung. Nun haben mir auf beiden Formularen die gleichen Wahlberechtigten Ihre Stützunterschrift gegeben. Mein Wahlvorstand sagt mir, ich bräuchte auf dem zweiten Wahlvorschlag andere Stützunterschriften.

Der Auslegung von Traute und Hans-Peter ist zuzustimmen (Neumann/Pahlen, Majerski-Pahlen, Rdnr. 3 zu § 6 SchwbVWO). Dies gilt m.E. jedenfalls dann, wenn diese wahlberechtigten Personen nicht bereits für so viele Stellvertreter-Kanditaten Stützunterschriften abgegeben haben, wie vom Wahlvorstand Stellvertreter beschlossen wurden (§ 2 Abs. 4 SchwbVWO).

Ein aktiv Wahlberechtigter kann nur für so viele Stellvertreter-Kanditaten Stützunterschriften abgeben, wie vom Wahlvorstand Stellvertreter beschlossen (§ 6 Abs. 1 Satz 3 SchwbVWO). Dies hat der Wahlvorstand zu überprüfen. Vgl. dazu auch den Hinweis im Mustervordruck "Wahlvorschlag" in der Wahlbroschüre, Seite 47: "Achtung: Die Zahl der hier genannten Bewerber darf die Zahl der stellvertretenden Mitglieder laut Wahlausschreiben nicht übersteigen..."

Nach der erwähnten Fachliteratur irrt der Wahlvorstand, wenn er meint, dass der zweite Wahlvorschlag (Stellvertretung) generell von anderen Wahlberechtigten als der erste Wahlvorschlag (Vertrauensperson) gestützt werden müsste. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!
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