schwerb. kollege kann abends keine schicht übernehmen (Fragen zu einer Behinderung)

traute, Sunday, 08.10.2006, 07:26 (vor 6417 Tagen) @ anja

als SB kann dein kollege seinen anspruch auf einen leidensgerechten arbeitsplatz geltend machen. hier greift auch § 84 SGB IX. es sollte ein gemeinsames gespräch mit SBV/PR/BR und betroffenem gesucht werden. unter umständen das integrationsamt mit einbeziehen. bei einer änderungskündiugung wäre sowieso das integrationsamt um zustimmung zu bitten.

gruß, traute

» Hallo.
» Tut mir leid, dass ich schon wieder fragen muss.
» Wir haben uns bereits für einen Kurs angemeldet.
» Doch haben wir zur Zeit viele Fragen von schwerbeh. Kollegen.
»
» Ein Kollege, welcher Rheuma hat, muss täglich abends zur Therapie.
» Einmal Krankengymnastik, einmal Massage, einen Tag Rückenschule etc.
» Somit kann er nur die Zeiten arbeiten, welche in seinem Arbeitsvertrag
» stehen.
» In seiner Abteilung soll nun aber 1,5h länger gearbeitet werden.
» Dafür muss er dann 1,5h in der Früh später anfangen.
» Sein Problem ist, dass er so seine Termine abends nicht mehr einhalten
» kann.
» In der Früh kann er diese Therapieen nicht durchführen.
» In seinem Team (10 Kollegen) wäre er der einzigste, welche den Spätdienst
» also nicht machen könnte bzw. mag. Ihm geht die Gesundheit vor!
» Muss er mit einer Änderungskündigung rechnen>
» Kann er sich auf seine ARbeitszeiten vom Arbeitsvertrag (ist schon 20Jahre
» alt)
» berufen>
» Er ist total verzweifelt, dass somit seine Krankheit schlimmer wird.
»
» Bitte helft uns Anfänger nochmals.
»
» Besten Dank!!!!!!!!!!!!!!
»
» Anja


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion