stellvertreter (Allgemeines)

Pia, Tuesday, 10.10.2006, 08:03 (vor 6415 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

Stress musst Du Dir wegen dem Stellvertreter nicht machen. Die Gesetzeslage ist doch klar, er kann Dich nur vertreten wenn Du wegen SBV-Tätigkeit, Urlaub oder Krankheit verhindert bist. Berufliche Verhinderung gibt es nicht, da die Tätigkeit als SBV immer Vorrang hat. Weise den PR freundlich aber bestimmt auf ihre Verpflichtungen Dir gegenüber hin. Da die neue Amtszeit erst noch beginnt, versuche eine etwas bessere Beziehung zum PR bis dahin zu bekommen.

Pia


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