stellvertreter (Allgemeines)
» Hallo Traute,
»
» Stress musst Du Dir wegen dem Stellvertreter nicht machen. Die
» Gesetzeslage ist doch klar, er kann Dich nur vertreten wenn Du wegen
» SBV-Tätigkeit, Urlaub oder Krankheit verhindert bist. Berufliche
» Verhinderung gibt es nicht, da die Tätigkeit als SBV immer Vorrang hat.
» Weise den PR freundlich aber bestimmt auf ihre Verpflichtungen Dir
» gegenüber hin. Da die neue Amtszeit erst noch beginnt, versuche eine etwas
» bessere Beziehung zum PR bis dahin zu bekommen.
»
» Pia
......und Stellvertreter ist er in Zukunft auch nicht mehr. Also was soll's. In der Ruhe liegt die Kraft!