stellvertreter (Allgemeines)

Wolfgang H., Tuesday, 10.10.2006, 09:03 (vor 6415 Tagen) @ Pia

» Hallo Traute,
»
» Stress musst Du Dir wegen dem Stellvertreter nicht machen. Die
» Gesetzeslage ist doch klar, er kann Dich nur vertreten wenn Du wegen
» SBV-Tätigkeit, Urlaub oder Krankheit verhindert bist. Berufliche
» Verhinderung gibt es nicht, da die Tätigkeit als SBV immer Vorrang hat.
» Weise den PR freundlich aber bestimmt auf ihre Verpflichtungen Dir
» gegenüber hin. Da die neue Amtszeit erst noch beginnt, versuche eine etwas
» bessere Beziehung zum PR bis dahin zu bekommen.
»
» Pia

......und Stellvertreter ist er in Zukunft auch nicht mehr. Also was soll's. In der Ruhe liegt die Kraft! :-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion