Kanditur Stellvertreter Niederlassungsleiter (Wahlen)

Pia, Sunday, 15.10.2006, 16:53 (vor 6410 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Bernhard und Hans-Peter,

wie schön wäre es, wenn die Antwort zutreffend wäre. Leider handelt es sich beim Stellvertreter um keinen echten leitenden Angestellten, also dürfte er wählbar sein. Jetzt stellt sich die Frage, ob der Niederlassungsleiter (tatsächlich leitender Angestellter) und Arbeitgeberbeauftragter bei den Stützunterschriften zählt. Ich meine nein, aber Meinungen sind eine Sache die Rechtslage möglicherweise eine andere.

Die Fragestellung ist deshalb so interessant, da hier der AG versucht Einfluss auf die Wahl zu nehmen mit der Zielstellung später mit der selbstaufgestellten SBV ungestört agieren zu können.

Pia


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